Ein Diabetes kann sich durch verschiedene Symptome bemerkbar machen – oder er bleibt symptomlos und damit völlig unbemerkt. Grundsätzlich sollte unterschieden werden zwischen:
Oft spürt man nichts – bis es zu spät ist!
Ein Diabetes kann sich durch verschiedene Symptome bemerkbar machen – oder er bleibt symptomlos und damit völlig unbemerkt. Grundsätzlich sollte unterschieden werden zwischen:
Der erhöhte Blutzucker kann sich vor allem beim Typ 1-Diabetes bemerkbar machen durch: übermäßigen Durst, wenn der Körper das Flüssigkeitsdefizit ausgleichen möchte. Häufiges Wasserlassen, wenn der Körper via Nierenschwelle gelöste Glukose ausscheidet.
da der Organismus zur alternativen Energiegewinnung Eiweiß abbaut. Übelkeit und Erbrechen auf Grund der Ketonkörperbildung.
Ein Typ 2-Diabetes ist oft lange Zeit ohne Symptome und wird deshalb nicht erkannt. Bei ungefähr 75 Prozent aller Menschen mit Diabetes wird die Diagnose im Rahmen anderer Untersuchungen gestellt.
Dabei haben sich häufig schon vermeidbare Folgeschäden entwickelt bzw. Beschwerden auf Grund von Folgeschäden sind der Anlass für einen Arztbesuch mit nachfolgender Diabetes-Diagnose. Eine Untersuchung auf Typ 2-Diabetes sollte durchgeführt werden bei:
Diabetes mellitus, im Volksmund Zuckerkrankheit genannt, nimmt epidemieartig zu. Derzeit sind in Deutschland mindestens sieben Millionen Menschen von dieser Stoffwechselkrankheit betroffen.
Immer häufiger entwickeln übergewichtige Jugendliche und junge Erwachsene einen Typ 2-Diabetes! Deshalb ist die früher verwendete Bezeichnung Altersdiabetes nicht mehr korrekt und sollte heute nicht mehr verwendet werden. Ein neu diagnostizierter Diabetes nach dem 30. Lebensjahr kann auch ein LADA-Diabetes und damit eine Form des Typ 1-Diabetes sein!
Bei der Sonographie werden Ultraschallwellen durch das zu untersuchende Gewebe gesendet.
EKG steht für Elektrokardiogramm und untersucht die elektrische Aktivität des Herzens
Nutzen Sie die kostenlosen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung.
Als Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin sind wir bei Beschwerden aller Art gerne Ihr erster Ansprechpartner!
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Liebe Patienten,
Das Betreten der Praxis ist weiterhin nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.
Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr durch den Corona-Virus gilt seit April 2020 in Nordrhein-Westfalen die allgemeine Verpflichtung, Mund und Nase im ÖPNV, beim Einkauf und auch in Arztpraxen zu bedecken.
Den besten Schutz bieten so genannte FFP2 Masken, es kann aber durch das Tragen eines textilen Mund-Nasen-Schutzes geschehen. Nicht alle infizierten Personen haben Krankheitsanzeichen. Aber auch ohne Symptome kann man andere anstecken.
Ihr Praxisteam Dr. von Ehren & Partner
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